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Antidiskriminierungs/AntiGewaltarbeit in der Lesbenberatung

Primärprävention 
  • Dokumentation der uns berichteten Vorfälle 
  • Erhebung von wissenschaftlich fundierten Daten zu Art und Ausmaß erlebter Gewalt, Erhebung zu Beratungs- und Unterstützungsbedarf 
  • Sensibilisierung der (lesbischen und nichtlesbischen) Öffentlichkeit durch Maßnahmen wie Faltblätter, Plakate, Zeitungsartikel etc.
  • Fortbildung für andere Berufsgruppen, die mit dem Thema konfrontiert werden; Fachtage 
  • Vernetzung mit anderen relevanten Einrichtungen (Polizei, Lesbenprojekte, Antigewalteinrichtungen, …) 
     
Sekundärprävention/Intervention
  • (Erst-)Anlaufstelle für lesbische Frauen, die Gewalt erlebt haben, an 5 Tagen die Woche von 10-19 Uhr (Mi, Fr 10 – 17.00 Uhr), telefonisch oder persönlich oder per E-Mail / Online-Beratung
  • Information über polizeiliche und rechtliche Möglichkeiten, Folgen von Gewalt 
  • Bei Bedarf Krisenintervention 
  • Gefährdungsanalyse und Erarbeitung Sicherheitsplan 
  • Casemanagement: Erarbeitung von konkreten Handlungsstrategien auch in Zusammenarbeit mit AnsprechpartnerIn für gleichgeschlechtliche Lebensweisen, polizeipsychologischem Dienst, oder anderen relevanten Stellen 
  • Bei Bedarf Begleitung zu Polizei, Gericht etc. 
  • Bei Bedarf Weitervermittlung (Therapie etc.) 
 
Tertiärprävention (Nachsorge) 
Ziel ist die Verhinderung von langfristigen (gesundheitlichen) Folgen psychischer und physischer Gewalt sowie Erarbeitung von Handlungsstrategien zur Vermeidung/ Bewältigung zukünftiger Gewaltsituationen. Stärkung des Selbstbewusstseins. 
  • in der Beratungsarbeit 
  • niedrigschwellige Veranstaltungen (z.B. in Zusammenarbeit mit Präventionsteam der Polizei) 
  • Workshops und Gruppen 
Quelle: http://www.lesbenberatung-berlin.de