Antidiskriminierungs/AntiGewaltarbeit in der Lesbenberatung
Primärprävention
- Dokumentation der uns berichteten Vorfälle
- Erhebung von wissenschaftlich fundierten Daten zu Art und Ausmaß erlebter Gewalt, Erhebung zu Beratungs- und Unterstützungsbedarf
- Sensibilisierung der (lesbischen und nichtlesbischen) Öffentlichkeit durch Maßnahmen wie Faltblätter, Plakate, Zeitungsartikel etc.
- Fortbildung für andere Berufsgruppen, die mit dem Thema konfrontiert werden; Fachtage
- Vernetzung mit anderen relevanten Einrichtungen (Polizei, Lesbenprojekte, Antigewalteinrichtungen, …)
Sekundärprävention/Intervention:
- (Erst-)Anlaufstelle für lesbische Frauen, die Gewalt erlebt haben, an 5 Tagen die Woche von 10-19 Uhr (Mi, Fr 10 – 17.00 Uhr), telefonisch oder persönlich oder per E-Mail / Online-Beratung
- Information über polizeiliche und rechtliche Möglichkeiten, Folgen von Gewalt
- Bei Bedarf Krisenintervention
- Gefährdungsanalyse und Erarbeitung Sicherheitsplan
- Casemanagement: Erarbeitung von konkreten Handlungsstrategien auch in Zusammenarbeit mit AnsprechpartnerIn für gleichgeschlechtliche Lebensweisen, polizeipsychologischem Dienst, oder anderen relevanten Stellen
- Bei Bedarf Begleitung zu Polizei, Gericht etc.
- Bei Bedarf Weitervermittlung (Therapie etc.)
Tertiärprävention (Nachsorge)
Ziel ist die Verhinderung von langfristigen (gesundheitlichen) Folgen psychischer und physischer Gewalt sowie Erarbeitung von Handlungsstrategien zur Vermeidung/ Bewältigung zukünftiger Gewaltsituationen. Stärkung des Selbstbewusstseins.
- in der Beratungsarbeit
- niedrigschwellige Veranstaltungen (z.B. in Zusammenarbeit mit Präventionsteam der Polizei)
- Workshops und Gruppen